SRH Hochschule in Nordrhein-Westfalen

Deutschland-Stipendium

Wir vergeben jeweils zum Wintersemester mehrere Deutschland-Stipendien. Wenn du ausgewählt wirst, erhältst du eine Förderung von monatlich 300,00 Euro bis zum Ende der Regelstudienzeit*. Dabei wird der Zuschuss zu einer Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von einem privaten Spender übernommen.

Junger Mann sitzt am Bordstein

Nutze die Chance

Bewerbungsvoraussetzungen - Bewerben können sich

  • SRH-Studierende, die sich im jeweiligen Wintersemester im 1. oder 2. Semester befinden

Die weiteren Kriterien für eine Förderung gibt das Stipendienprogramm-Gesetz vor:

  • Bei Studienanfängern: Durchschnittsnote des Abiturs. Außerdem für das gewählte Studienfach relevante Einzelnoten oder Qualifikationen.
  • Bei bereits immatrikulierten Studierenden: bisher erbrachte Studienleistungen, insbesondere ECTS-Punkte. Für Studenten im Master zählt auch die Abschlussnote des vorangegangenen Studiums. Besonderes Potenzial der Bewerber, zum Beispiel durch besondere Erfolge wie Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit, Praktika, außerschulisches, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen. Besondere persönliche oder familiäre Umstände wie chronische Krankheiten und Behinderungen, Kindererziehung, besonders als alleinerziehender Elternteil, Pflege naher Angehöriger, Mitarbeit im familiären Betrieben, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten oder Migrationshintergrund.

Was musst du machen, um dich auf das Deutschlandstipendium zu bewerben?

Für eine Bewerbung sendest du folgende Unterlagen komprimiert in einer PDF-Datei per Mail an Marketing.HSNRW@srh.de.

  • Motivationsschreiben (dein Interesse am Studium, dein soziales Engagement, etc.)
  • Lebenslauf
  • Bisherige Leistungsnachweise (Zeugnisse, Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeiten,etc.)

Bewerbungsschluss ist am 31.11.2023. Die Förderung wird rückwirkend zum Studienstart ausgezahlt.

* Der Förderer muss mindestens ein Jahr lang die Förderung zahlen. Danach kann er von der Förderung zurücktreten, wenn die Leistung des Stipendiaten nicht angemessen ist.