Durch Anrechnung von Vorleistungen hast du die Chance dein Studium durch Vorziehen von Lehrveranstaltungen zu verkürzen.


Lass`deine Leistung anerkennen Du hast bereits eine Ausbildung absolviert?
Du hast bereits eine Ausbildung absolviert, an einer anderen staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie studiert, möchtest die Hochschule wechseln oder du bist Absolvierender eines technisch, wirtschaftlich oder sozialwissenschaftlich ausgerichteten Berufskollegs? Dann lass uns dies wissen. Denn bei uns gibt es die Möglichkeit, an einer anderen Hochschule oder außerschulisch erworbene Kompetenzen anzuerkennen bzw. anzurechnen.

So funktioniert die Anerkennung Deiner Leistungen
Für die Prüfung auf Anerkennung bzw. Anrechnung benötigen wir Folgendes:
- Dein Abschluss- oder Zwischenzeugnis und eine Prüfungsübersicht mit Noten (und Credit Points)
- Eine Lehrveranstaltungsübersicht über die von dir belegten Lehrveranstaltungen mit Inhaltsbeschreibung (z.B. Modulhandbuch deines vorherigen Studiums oder deines anerkennungsfähigen Abschlusses)
Gerne senden wir dir unser Modulhandbuch zu, damit du schon vorab einen Abgleich durchführen kannst. Wir geben dir dann gerne eine Rückmeldung. Dies kann ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte beachte, dass ...
- ... der Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung gemäß Gebührenordnung vor der Immatrikulation gestellt werden muss
- ... es immer eine individuelle Einzelfallentscheidung der Studiengangsleitung ist, ob und in welchem Umfang eine Anerkennung bzw. Anrechnung möglich ist.
- ... Prüfungsleistungen, die aus anderen Studiengängen anerkannt werden können, bei vergleichbarem Notensystem übernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen werden.
- ... außerhalb eines Hochschulstudiums erworbene Kompetenzen, die angerechnet werden können, mit dem Vermerk „bestanden“ aufgenommen werden.
- ... der Antrag auf eine Anerkennung bzw. Anrechnung entsprechend mit der in der Gebührenordnung stehenden Gebühr berechnet wird, die unmittelbar nach Antragsstellung und unabhängig vom Ergebnis fällig wird.

Wie geht es weiter?
- Nachdem du den ausgefüllten Antrag per Mail an den Studierendenservice unter studierendenservice.hsnrw@srh.de gesendet hast, prüft der Studierendenservice, ob für die Anerkennungsprüfung alle notwendigen Zeugnisse etc. vorhanden sind und fordert ggfs. Unterlagen nach.
- Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüft der jeweilige Fachbereich die Anerkennung anhand deiner eingereichten Zeugnisse.
- Wenn der Fachbereich die Anerkennung bestätigt, geht eine entsprechende Info über die Höhe der Anrechnung an das Prüfungswesen, das Gebührenwesen und den Studierendenservice.
- Der Gebührenservice sendet dir eine Info mit der Anrechnung, der entsprechenden Gebührenreduzierung und eine Info über die Gebühren für die Anrechnungsprüfung zu.
Bitte beachte: Es ist trotz Anerkennung nicht möglich, automatisch in ein höheres Semester eingestuft zu werden bzw. dort einzusteigen.